Der Heil- und Kostenplan bei Versorgung mit Zahnersatz

Sowohl gesetzlich Versicherte, als auch Privatversicherte erhalten für die prothetische und teilprothetische Versorgung beim Zahnarzt einen Kostenzuschuss. Um die Kostenübernahme mit der Krankenkasse abzuklären, muss im Vorfeld ein Heil- und Kostenplan erstellt und bei der Kasse eingereicht werden. Die Aufstellung sorgt für Behandlungssicherheit bei im Vorfeld bekannten Zuzahlungen, die bei Sonderwünschen und bei Behandlungen über den Kassenzuschuss hinaus vom Patienten zu leisten sind. 

Die Behandlungsplanung in Berlin-Wilmersdorf

Jede Behandlung mit Zahnersatz wird ausführlich mit dem Patienten besprochen. In unserer SyS-Praxis werden Sie zu Ihren Möglichkeiten und den daraus entstehenden Kosten mit größter Kompetenz beraten. Nach der Entscheidung für eine Versorgungsvariante erstellt der behandelnde Zahnarzt den Heil- und Kostenplan. Darin sind alle für die Krankenkasse wichtigen Fakten aufgeführt und der Behandlungsverlauf wird darin erläutert. Dieses Dokument besteht aus verschiedenen Abschnitten, die gerade bei den meisten Patienten Fragen aufwerfen. Scheuen Sie sich nicht, sich den Heil- und Kostenplan (kurz: HKP) in unserer Zahnarztpraxis in Berlin-Wilmersdorf näher erläutern zu lassen. 

Für die Kostenübernahme sind der Befund, der Behandlungsplan und die Schätzung der anfallenden Kosten von hauptsächlicher Bedeutung. Dazu kommen die Angaben zur behandelnden Praxis und zum Patienten. Es ist wichtig, dass ein Zahnarzt mit der Behandlung keinesfalls vor der Bewilligung der Krankenkasse beginnt. In diesem Fall könnten Sie Ihr Anrecht auf die Bezuschussung verlieren und müssten einen höheren Selbstkostenanteil tragen.

Ihre Unterschrift als Bestätigung aller Eintragungen

Nachdem wir den HKP in unserer Praxis in Berlin-Wilmersdorf mit Ihnen ausgefüllt und besprochen haben, müssen Sie Ihr Einverständnis zur erläuterten Behandlung per Unterschrift bestätigen. Nun ist das Dokument für die Überstellung an die Krankenkasse fertig. Je nach Versicherer und dessen Bearbeitungsmodalitäten, sollten Sie mit einer Wartezeit von drei bis vier Wochen rechnen. Sobald die Bewilligung der Kostenübernahme bei Ihnen eingegangen ist, kann der Zahnarzt bei uns Ihre Behandlung beginnen und Sie mit hochwertigem Zahnersatz versorgen. 

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Zahnersatz benötigen oder Fragen zu den Formalitäten haben. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin. 

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