Kieferorthopädie bei Erwachsenen – Warum nicht?

Grundsätzlich können Zahnfehlstellungen in jedem Alter behandelt werden. Zähne sind nicht fest im Kieferknochen verankert, sondern sind an „elastischen Fasern“ aufgehängt, die sich mit Nervenfasern im sogenannten Periodontalspalt befinden. Aus diesem Grunde können sie überhaupt bewegt werden.

Was zahlt die Kasse?

Im Erwachsenenalter ist die kieferorthopädische Behandlung allerdings keine Kassenleistung – es sei denn, eine kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung ist notwendig. Dies ist aber sehr selten der Fall.

Die kieferorthopädische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur bis zum 18. Lebensjahr und auch dann nur unter gewissen Voraussetzungen (KIG-Bewertungssystem) bezahlt.

Bei Erwachsenen kommen folgende Zahnspangen zum Einsatz:

  • Aktive herausnehmbare Spangen (Schwarz’sche Platten)
  • Aktivatoren – Bionatoren ebenfalls herausnehmbar
  • Multiband sogenannte „feste Zahnspange“ die auf die Zähne geklebt wird und nicht herausnehmbar ist
  • Schienen herausnehmbar

Welche Geräte zum Einsatz kommen hängt von der Zahnfehlstellung und der Therapieempfehlung des Behandlers ab.

Wenn die Zähne richtig gestellt sind, schließt sich die sogenannte Retentionsphase an, da Zähne immer die Tendenz haben, sich in die alte Stellung zurück zu bewegen. Aus diesem Grunde muss über einen längeren Zeitraum nachts noch ein Retentionsgerät getragen werden. Ein geklebter fester Draht verbietet sich aus parodontal-hygienischen Gründen.

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