Das eine adäquate private Zahnzusatzversicherung auch gesetzlich Krankenversicherte vor den Unannehmlichkeiten der sogenannten Regelversorgung schützen kann, ist kein Geheimnis. Doch wie bei Versicherungen so üblich, bestehen gravierende Unterschiede bei den zahlreichen Angeboten. Der folgende Beitrag soll Aufschluss darüber geben auf welche Punkte insbesondere geachtet werden soll.
Den eigenen Bedarf kennen
Was ist Ihnen wichtig bei der eigenen Zahnzusatzversicherung. Sollen beispielsweise Prophylaxemaßnahmen, wie die regelmäßige professionelle Zahnreinigung (PZR) mit abgesichert sein oder reicht die Absicherung von Zahnersatzmaßnahmen. Besonders wichtig ist auch der von Ihnen gewünschte Leistungsumfang des Vorsorgeproduktes. So gibt es beispielsweise Zahnzusatzversicherungen, die nur die Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verdoppeln, was zwar erst einmal viel klingt, allerdings bei höherwertigen Zahnersatz, wie Vollkeramikkronen oder Implantaten nur einen Bruchteil der Kosten auffängt.
Wartezeit, Gesundheitsprüfung und Co
Wie bei privaten Krankenzusatzversicherungen üblich, wird auch bei der Zahnzusatzversicherung mit Gesundheitsfragen und Wartezeiten gearbeitet. Doch nicht alle Tarife sehen eine vorvertragliche Gesundheitsprüfung oder geltende Wartezeiten vor. Um eine günstige Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit zu finden, lohnt sich ein ausführlicher Vergleich diverser Absicherungen, denn nur wenige beinhalten dieses Vertragsmerkmal. Bei den meisten Absicherungen gilt in der Regel eine Wartezeit, nach deren Ablauf erst geleistet wird. Das Gleiche gilt auch für eine vorvertragliche Gesundheitsprüfung, durch die im Antrag abgefragten Gesundheitsfragen, nur bei einigen wenigen Tarifen wird auf diese verzichtet.
Versicherungsbeiträge und Vertragsdauer
Die Versicherungsbeiträge bei allen privaten Zahnzusatzversicherungen sind geschlechtsunabhängig kalkuliert (unisex-Kalkulation) und sind daher für Männer und Frauen einer Altersgruppe gleich hoch. Je jünger der/die Antragsteller/in ist, desto geringer ist der Beitrag. Die Vertragsdauer ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann unter Beachtung der Mindestvertragslaufzeit, die zum Teil zwei Jahre beträgt, jederzeit durch eine Vertragskündigung beendet werden.
Absicherung von bereits bestehenden Erkrankungen
Wie bei jeder Versicherung ist auch bei der privaten Zahnzusatzversicherung die Absicherung von bereits bestehenden Erkrankungen oder angeratenen Behandlungsmaßnahmen nicht möglich. Dies widerspricht der Idee einer Versicherung, in der viele in einen „Topf“ einzahlen und diejenigen eine Leistung erhalten, die sie benötigen. Würden Leistungen erst abgesichert werden, wenn der Schadenfall bereits bekannt ist, wäre dieses System nicht kalkulierbar und würde kollabieren. Es empfiehlt sich also bereits frühzeitig mit dieser Thematik zu beschäftigen und den individuell geeigneten Tarif durch einen ausführlichen Vergleich ausfindig zu machen.
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